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Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Österreichs und wird zur Zeit diskutiert.

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--kybernetes 15:28, 13. Jul. 2009 (CEST)

Inhaltsverzeichnis

Die Top 10 Mythen rund um das Internet

Mythos I - Das Internet ist ein rechtsfreier Raum

Politiker versuchen durch häufige Wiederholung der Phrase „ das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ den Mythos als zutreffend zu verkaufen.

Schnell enttarnt man ihn durch zwei Tatsachen: Weder unterliegt die Person, die das Internet nutzt, nicht mehr der Rechtshoheit der jeweiligen Gebietskörperschaft, noch ist das Internet ein eigener Raum. Das Internet besteht technisch aus vielen Rechnern, die miteinander kommunizieren. Das heißt, auch diese Rechner stehen in einem Land und sind damit greifbar. Mit der Verwendung des Begriffs vom Raum suggerieren unseriöse Politiker, dass das Internet eine nicht fassbare, nebulose und vor allem bedrohliche dunkle Wolke sei, vor der sie uns beschützen müssen. Sie reden über das Internet pauschalisierend, so wie sie gerne auch pauschal über Völker und Bevölkerungsgruppen urteilen. Damit unterstellen sie den Bürgern eine noch größere Inkompetenz, als ihre eigene. Sie ignorieren das Selbstbestimmungsrecht und verschleiern den eigentlichen Hintergrund ihrer Feindschaft gegenüber dem Internet: Den Kontrollverlust über die Nutzer einer Technologie, die basisdemokratische Organisation fördert. Sollten Inhalte im Internet tatsächlich bekämpft werden, müssten Politiker über ihre nationalen Schatten springen. Sie müssten international zusammenarbeiten. Welch Horrorvorstellung für jene Politiker, die noch das Bild feindselig gesinnter Staaten und Terroristen hochhalten, um Ängste unter der Bevölkerung zu schüren und sich als Retter zu stilisieren. Durch die internationale Kommunikation werden solche Politiker, die sich nicht durch Arbeit, sondern durch Hasspropaganda in ihrer Position halten, entlarvt: Es sind jene, die vom Internet als rechtsfreien Raum sprechen.

Die Apologeten des „rechtsfreien Raums“ führen weiter an, dass zu unserem „Schutz“ das Internet „geregelt“ werden müsse, sonst würde es in „Chaos“ enden. Das Internet ist jedoch durch die verwendeten Kommunikationsprotokolle präzise geregelt. Die Komplexität ist natürlich hoch, es ist nicht einfach, sich einen Durchblick zu verschaffen. Wie in einem Ökosystem sorgen die seit 1957 ausgetüftelten Mechanismen jedoch für Stabilität und Sicherheit. Und wie bei einem Ökosystem haben Eingriffe fatale Folgen. Technisch haben sie zur Folge, dass Stabilität, Geschwindigkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit des Internets leiden. Hacker finden beim Wegfall dieser Eigenschaften weiterhin Wege. Doch die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass das Internet für alle Bürger frei, schnell und sicher bleibt. Gesellschaftlich hat die Bekämpfung von Demokratie unterstützender Technologie zur Folge, dass wir uns wieder weiter in Richtung einer totalitären Herrschaftsstruktur bewegen. Für den einzelnen Bürger bedeuten die Eingriffe Rechtsunsicherheit und weniger Möglichkeiten, sich zu informieren oder zu kommunizieren. E-Government Services können Steuergeld sparen – jedoch nur, wenn sie von der breiten Bevölkerung genutzt werden. Diese will sich auf Vertraulichkeit verlassen und nicht ausspioniert werden. Und nicht zuletzt ist die Wirtschaft betroffen. Die Weltbank hat kürzlich herausgefunden, dass 10% mehr Breitbandanschlüsse 1,3% mehr Wirtschaftswachstum bewirken. Die Politik der Internetregulatoren und -zensoren ist also auch in Zeiten der Wirtschaftskrise fatal.

Mythos II – Im Internet wimmelt es von Verbrechen

Ebenso wie das Internet kein rechtsfreier Raum ist, gibt es auch kein Verbrechen im Internet. Es sitzen Menschen aus Fleisch und Blut vor dem Rechner. Und sie befinden sich entweder auf diesem Planeten oder auf einer internationalen Raumstation, die jedoch auch kein rechtsfreier Raum ist. Die Rede von Verbrechen im Internet ist ein rhetorischer Kunstgriff, um noch mehr Gesetze zu schaffen, welche die Bürokratie aufblähen und somit die Strafverfolgung erschweren.

Unabhängig davon, was nun als Verbrechen im Internet bezeichnet wird – ob es nun Inhalte, Zugriffsversuche auf andere Computer, Störungen der Kommunikation, Absprachen zu illegalen Handlungen – es handelt sich immer um Daten, die über die Leitungen durch Signale übertragen werden. Diese werden zu Informationen, wenn sie für eine Person verständlich aufbereitet werden und für diese von Bedeutung sind. Weder die Daten noch die Informationen können Verbrechen begehen. Sonst wäre ein Straßenerhalter für einen Bankraub verantwortlich, wenn Bankräuber mit einem Auto fahren.

Die Entwicklung rechtlicher Regelungen für das Internet ist durch Hysterie und Panikmache geprägt. Sie hat dazu geführt, dass drakonische Strafen für Vergehen wie Rechtschreibfehler, falsche Schriftgröße, kleinste Urheberrechtsverletzungen oder auch nur für das Setzen von Links ausgesprochen wurden. In einem aktuellen Fall wurde eine allein erziehende Mutter von vier Kindern zu einem Schadenersatz von 80.000$ für ein einzelnes möglicherweise getauschtes mp3-file verurteilt. Zum Vergleich: Die Angehörigen der Opfer eines Flugzeugabsturzes der Air France erhielten als Entschädigung 24.000$ je Opfer.

Diese Rechtlage ist eine existenzielle Bedrohung aller Bürger durch drakonische Strafen für kleinste Vergehen. Geregelt auf Basis von Gesetzen, die ihnen als Schutz vor düsteren Bedrohungen aus dem Internet verkauft wurden. Die Piratenpartei setzt sich für eine transparente Gesetzgebung ein und besitzt als einzige Partei die notwendige Kompetenz und Vernetzung, um ein faires Rechtssystem für das Informationszeitalter wiederherzustellen.

Mythos III – Das Internet ist voll von Pornographie und anderem Schund

Gelegentlich veröffentlichen Medien häufig verwendeten Suchbegriffe. Oft sind dabei Begriffe sexueller Natur, was zu gespielter Entrüstung führt. Tritt ein Ereignis von globaler Bedeutung ein, so ändert sich das plötzlich. Der Tod von Michael Jackson ließ die Zugriffszahlen auf Google, Amazon, Wikipedia & Co in die Höhe schnellen. Die einfache Bedienung der Suchmaschinen lässt die Benutzer suchen, was ihnen gerade in den Sinn kommt. Kein Wunder also, dass die Suche nach Pornographie so häufig ist, wie das Thema in den Gedanken der Nutzer vorkommt. Entsprechend der Nachfrage richtet sich auch das Angebot. Einen Grund das Internet dafür zu kritisieren gibt es nicht – es liegt banalerweise am Benutzer, ob sich seine Gedanken um nackte Frauen oder Teilchenphysik drehen.

Interessant sind jedoch Auswertungen darüber, welche Inhalte sich nun in welchem Umfang tatsächlich im Internet befinden. Anhand der Medienberichte und Suchbegriff müsste man meinen, es handle sich zu 90% um Pornographie.

Tatsächlich befinden sich viel weniger pornographische Inhalte im Internet als uns etablierte Politiker und Medien, die mit dem Internet konkurrieren, glauben machen wollen. Schon 1996 behauptete eine Studie, 83,5% der Bilder im Usenet seien pornographisch. Andere Wissenschaftler fanden fachliche Mängel und letztlich auch den tatsächlichen Anteil. Er betrug weniger als 0,08%. Viele der heute veröffentlichten Zahlen zum Anteil pornographischer Inhalte basieren auf ähnlichen fachlichen Mängeln. So wird gerne die Anzahl der Treffer von Suchmaschinen für einen Begriff als Rückschluss auf tatsächliche Inhalte interpretiert. Programmierer von nicht-pornographischen Seiten erhöhen ihre Zugriffszahlen jedoch gerne, indem sie sexuelle Begriffe in ihre Webseite einbauen. Die Suchmaschine sieht die Seite dann als pornographische Seite, auch wenn es sich z.B. um einen Webshop für Autoersatzteile handelt. Auch möchten die Betreiber von kommerziellen pornographischen Seiten Geld verdienen. Um das zu tun, müssen sie Bezahlsysteme und Altersverifikationssysteme verwenden. Die direkten Werbemöglichkeiten auf der kommerziellen Seite selbst sind damit eingeschränkt. Sie werben dann mit weit verbreiteten Linklisten für ihr Angebot. Die Inhalte selbst sind nicht direkt zugänglich, erscheinen aber in der Statistik als pornographischer Inhalt – vervielfacht durch die Linklisten.

Somit sind zwei Gründe für den scheinbar hohen Anteil an Pornographie verantwortlich: Die Suche der Benutzer selbst und schlechte Studien.

Mythos IV – Das Internet ist ein Kaufhaus

Eine der ersten Fragen, die sich viele beim Nachdenken über das Internet stellen ist: wer hat das alles erschaffen? Und wie viel hat es gekostet? Der Mythos wird gerne seitens der Industrie, allen voran der Musikindustrie, sowie der alten Medien genährt. Ihr Interesse liegt natürlich darin, möglichst alle Inhalte im Internet kostenpflichtig zu machen. Und sie verwenden die Metapher eines virtuellen Kaufhaus oder Bestellkatalogs. Betrachtet man das Internet als Kaufhaus, so liegt auch die Metapher des Ladendiebstahls nicht fern. So versucht die Industrie, die Anbieter freier Inhalte oder Filesharer in ein kriminelles Milieu zu rücken. Dabei verwenden sie gerne Begriffe wie „Kommunisten“, „Piraten“, „Raubkopierer“ oder Geschichten vom virtuellen Diebstahl. Nicht zuletzt ist unser Parteiname unter anderem auch eine satirische Reaktion auf die Unterstellung von Piraterie - mit dem Ziel, durch eine Melioration die Kriminalisierung freier Bürger zu bekämpfen.

Die Beiträge seitens der Wirtschaft zur Entwicklung des Internets sind übrigens bescheiden. Standards, die für das internationale Funktionieren so wichtig sind, entstanden auf private Initiative von Einzelpersonen, vernetzten Gruppen und kleiner, mutiger Unternehmen hin. Branchengrößen wie IBM und namhafte Forschungseinrichtungen erkannten die Bedeutung der Ideen oft nicht. Und manchmal mussten große Erfindungen von einer Einzelperson gegen den Widerstand von großen Organisationen durchgefochten werden, wie etwa die Entwicklung des World Wide Web zeigt.

Umso verblüffender ist es nun, wie die Industrie versucht, ihre kommerziellen Interessen als selbstverständlich darzustellen, als gäbe es das Internet nicht ohne sie. Neben der Musik- und Filmindustrie sind es auch die Verleger, die Verschärfungen des Urheberrechts fordern. Mit der ursprünglichen Idee, das Internet zum Lösen von globalen Problemen zu verwenden, hat das freilich nichts mehr zu tun. Eher sind die Verlage Opfer ihrer eigenen Gier. Sie befinden sich in dem Dilemma, dass es „da draußen“ Millionen von Internetnutzern gibt, die praktisch vor ihren Augen Informationen austauschen. Einerseits möchten sie nun gierig einen Teil des Kuchens erhaschen, andererseits macht die Technologie rasante Fortschritte. Wenn die Verlage tatsächlich nicht wollen, dass ihre Inhalte Teil des globalen Informationsaustauschs sind, dann sollten sie diese auch nicht veröffentlichen. Man stelle sich vor, die Werbeindustrie käme dank der bereits existierenden Blickanalyse (Videoanalyse) auf die Idee, von jedem Geld zu verlangen, der zufällig auf ein Werbeplakat blickt und seinen Inhalt weiter kommuniziert. Das Veröffentlichen von Inhalten und anschließende Abkassieren der Nutzer über Anwaltskanzleien ist eine Geschäftspraktik der Fallenstellerei und sollte wirtschaftspolitisch geächtet werden.

Mythos V – Das Internet wurde vom US-Militär erfunden

"Only puny secrets need protection. Big discoveries are protected by public incredulity" (Marshal McLuhan)

Der Mythos behauptet, dass das Internet geplant war, um die Kommunikation der USA auch im Fall eines Atomkriegs aufrecht zu erhalten. Am Entstehen dieses Mythos sind die ersten Entwickler der Internetprotokolle zwar nicht ganz unschuldig, er ist aber dennoch falsch.

Mit dem exakten Datieren und Definieren der Entstehung des Internets tut man sich schwer. Das Internet ist unter anderem eine Sammlung von Protokollen zur Datenverarbeitung auf verschiedenen Ebenen. Das beginnt bei der Standardisierung der physikalischen Übertragungseinrichtungen und der Signale, setzt sich über die Frage, wie Daten zu ihren Bestimmungsort kommen sollen fort und geht bis zur Standardisierung der Frage, wie schließlich die Daten am Bildschirm oder anderen Geräten wahrnehmbar sein sollen. Allein diese Vielfalt macht klar, dass es keinen einzelnen Erfinder in Form einer einzelnen Person oder Organisation gibt.

Angefangen hat alles mit einer Idee. Und zwar bereits 1957. Die Idee bestand darin, kleine Gruppen von Informatikern, die sich jeweils isoliert voneinander mit ihren Großrechnern beschäftigten, zusammenzubringen. Da nun aber zu viele Köche den Brei verderben, bestand der allererste Schritt nicht darin, Rechner zu verbinden. Man machte sich Gedanken darüber, wie es gelingen könnte, viele Menschen so zusammenarbeiten zu lassen, dass ihr Wissen voll zum Tragen kommt. Die beste Idee, die passende Information und optimale Lösung sollten sich von allen Stimmen durchsetzen – ein eher evolutionäres und politisches Konzept also, das vorbildlich für die Piratenpartei ist.

Um in den 60er Jahren die Idee des freien Austauschs auch technisch zu implementieren, brauchte man Forschungsgelder. Denn damals waren die Preise für Standleitungen und Hardware fast unerschwinglich hoch. Die schlechte Verfügbarkeit der Kapazitäten, um Rechner rund um die Uhr zu vernetzen, führte zur Entwicklung von Kommunikationsprotokollen, welche diesen Umweltbedingungen gerecht wurden. In den USA ist es bis heute selbstverständlich, dass Forschungsgelder vom Militär kommen. In der Zeit des kalten Krieges galt es praktisch als Bürgerpflicht, Ideen auch auf militärischen Nutzen hin zu untersuchen. Durch das Argument, dass Protokolle, die sparsam mit teuren Ressourcen umgehen, auch im Fall des Atomkriegs funktionieren würden, machte das US-Militär Forschungsgelder locker. Es folgte die Vernetzung der ersten Universitäten. Sowohl eine Analyse dessen, wofür die Universitäten das Internet nutzten, als auch Aussagen der Entwickler zeigen, dass nicht die militärische Nutzung, sondern die Wissenserweiterung für zivile Forschung im Vordergrund stand und auch heute steht.

Mythos VI – Im Internet ist man anonym

Politiker behaupten gerne, dass sich Verbrecher hinter einer angeblichen Anonymität im Internet verstecken würden. Sie verwickeln sich dabei jedoch gerne in Widersprüche, denn gegen diese Aussage steht die Tatsache, dass immer wieder Menschen unter dem Vorwurf von Cybercrime vor Gericht gestellt werden. Technisch lässt sich anhand der IP-Adresse zumindest der Rechner feststellen, von dem aus kommuniziert wurde. Verrät sich eine Person nicht durch den Inhalt der Kommunikation, so ist es tatsächlich schwierig festzustellen, wer der Benutzer war.

Der Ruf nach mehr Überwachung und Reglementierung hilft zur Identifizierung auch nicht weiter. Es wird stets nur der Rechner identifiziert. Selbst wenn die Überwachung derart umfassend wird, dass auch der Inhalt der Kommunikation und jeder Rechner selbst überwacht wird, so weiß niemand, wer vor dem Rechner sitzt. Es kann sich beispielsweise ja auch gar nicht um einen Menschen, sondern um ein autonomes Programm handeln, das kommuniziert. Denunziation wird Tür und Tor geöffnet.

Die totale Sicherheit, zuverlässig jeglichen Inhalt mit einer Person zu verknüpfen, würde ein Verbot jeglicher Modifikation an Hardware und Software beinhalten sowie Videoüberwachung und Biometrie rund um die Uhr für jeden Bürger. Ein Ausmaß an Überwachung, das nicht einmal in Nordkorea erreicht wird – technisch aber möglich wäre.

Es gibt aber andererseits gute Gründe, warum Anonymität im Internet wünschenswert wäre. Das zeigt zum Beispiel das Projekt Wikileaks. Der Grund: Nach einem Jahrhundert der Massenmedien steht fest, dass diese alten Medien ihrer Rolle als Aufklärer nie gerecht wurden. Sie sind in der Hand von Lobbies, Konzernen oder gleich von Politikern selbst, wie etwa in Italien. Ein österreichisches Kleinformat mit großer Auflage gibt sich auch nicht einmal mehr die Mühe, seine politischen Ambitionen zu verschleiern. Auch wer behauptet, dass ein Bürger, der seine Meinung im gesetzlich zulässigen Rahmen kundtut, keine persönlichen Konsequenzen zu befürchten hat, verleugnet naiv die herrschenden Verhältnisse.

Wäre man im Internet tatsächlich anonym, so würde für die Bürger auch mehr Sicherheit gewährleistet. Sei es der Schutz vor Bedrohungen durch repressive Staaten, in die man z.B. auch mal unbedacht geschäftlich oder in den Urlaub verreist. Oder vor kriminellen Betrügern und Erpressern, die Identitätsdiebstahl, Kreditkartenbetrug und ähnliches betreiben. Wer anonym ist, dessen Identität kann nicht gestohlen werden.

Die fehlende Anonymität ist noch ein technischer Mangel im Internet. Projekte wie „Freenetproject“ oder „i2p“ befassen sich daher mit der Frage, wie man Anonymität im Internet herstellen kann, um es sicherer zu machen.

Mythos VII – Das Internet ist nicht zum Tauschen von Dateien gedacht

Die Idee, ein Netzwerk zum Zweck der gemeinsamen Lösungssuche zu schaffen, erforderte die Gleichberechtigung aller Netzteilnehmer. Protokolle zum Datenaustausch gehören zu den Ersten, die für das Internet entwickelt wurden. Unter Datenaustausch ist der Austausch im Wechselseitigen Sinn gemeint, also Peer-to-Peer. Praktisch war und ist es einfacher, Daten hauptsächlich in eine Richtung zu verteilen. Von einem Server zum Client. Als durch die Entwicklung der Browser bzw. der World Wide Web Dienst des Internets weite Verbreitung erfuhr, manifestierte sich dieser Mythos. Möchte man eine Webseite betrachten, so wird deren Code von einem Programm, dem Server, an den Browser geschickt. Schnell gewöhnte man sich an die bequeme aber protokollarisch nicht zutreffende Vorstellung, dass irgendwo in den Weiten des Internets große Rechner mit den Webseiten stehen und eine Vielzahl „dummer“ Browser diese auf einem anderen Rechner darstellen. Tatsächlich bestand die Idee darin, dass Webseiten möglichst überall verteilt verfügbar sind und praktisch live verändert werden können. Diese Idee wurde durch das http Protokoll auch umgesetzt. Doch die Programmierung der entsprechenden Webserver und Browser gestaltete sich schwierig. Man programmierte einfache Prototypen, die nur einen Teil des Protokolls verwirklichten. So entstanden Server, die Webseiten bereitstellen konnten und Browser, die sie nur darstellen aber nicht „live“ kopieren, speichern, verteilen und verändern konnten, wie es eigentlich gedacht war. Wie es in der Informatik häufig der Fall ist, bleiben solche funktionierende aber unvollständige Programme bestehen. Die heute verbreiteten Browser und Webserver bieten im Grunde auch nicht diese breite Funktionalität. Es existieren Prototypen, die das Protokoll umsetzen und Seiten „live“ verändern, diese sind aber wenig verbreitet. Eher bekannt ist eine serverseitige ungefähre Simulation dessen, was eigentlich mit Hilfe des http Protokolls Peer-to-Peer für alle Webseiten gedacht war: Wikis, wie etwa wiki.piratenpartei.at.

Für das Internet ist es unerheblich, ob es sich nun um http-Daten oder sonstige Daten handelt, die über die Leitungen geschickt werden. Somit ist Peer-to-Peer Filesharing sowohl konzeptuell als auch technisch umgesetzt genau das, wofür das Internet geschaffen wurde. Natürlich kann jeder Internetnutzer mithelfen, die Idee Internet zu unterstützen und es obendrein noch schneller und sicherer zu machen – indem er Peer-to-Peer Filesharing betreibt. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Gesetze dem privaten Filesharing nicht im Wege stehen.

Mythos VIII – Das Internet ist ein Tatmittel

Neben Terrorismus, Kinderpornographie und rechtsleeren Räumen ist auch die Metapher vom Tatmittel ein beliebtes Totschlagargument. Es kommt von Politikern, die damit aus Angst um ihre Macht jeglichen Dialog über den gesellschaftlichen Nutzen der Vernetzung im Keim ersticken wollen.

Warum tun sie das? Wovor haben sie solche Angst, dass sie „Argumente“ aus der untersten Schublade bemühen, die man bei uns zuletzt 1938 gehört hat, als Gruppen von Mitbürgern unterstellt wurde, Kinder zu missbrauchen und Brunnen zu vergiften?

Kann das Internet Tatmittel sein? Nehmen wir für einen Moment an, es wäre so. Aber dann müsste man viel mehr als Tatmittel einstufen. Wenn ein Räuber auf eine Person schießt, was wäre dann das Tatmittel? Der “gesunde Menschenverstand” würde sagen: ganz klar die Waffe. Pedantische Geister würden noch die Patrone anführen. Was ist aber mit den anderen Mitteln, ohne die es nie zur Tat gekommen wäre? Die Hand des Schützen, die Luft die er atmet, der Boden auf dem er steht, das Essen aus dem er die Energie gewonnen hat, um den Finger zu krümmen, all das müsste man auch als Tatmittel einstufen, wenn man das Internet als Tatmittel einstuft.

Wikipedia definiert Tatmittel als “Ein Tatmittel ist ein für eine Straftat verwendeter Gegenstand.” Das Internet ist jedoch kein Gegenstand.
Es gibt mehrere gültige Aussagen bzw. Sichten darüber, was das Internet ist:

  • Eine Vernetzung von Rechnern, mit der 1962 begonnen wurde
  • Eine Idee, die 1957 aufkam und wichtige Inspiration der Piratenpartei wurde
  • Ein Werkzeug, um besser zu lernen und optimale Lösungen zu finden
  • Ein multimodales Kommunikationsmittel
  • Ein Kollaborationsmittel, um über Zeit und Raum hinweg zusammenarbeiten zu können
  • Ein soziales Netzwerk um Menschen zusammen zu bringen
  • ...

Warum dieser Mythos also? Tatmittel hat stets einen negativen Beigeschmack. Würden nicht viele einen Bogen um ein Auto machen, wenn der Händler erzählt, es war das Fluchtauto bei einem Banküberfall? Da werden emotionale Ängste geschürt, auch wenn rational betrachtet das Auto in gutem Zustand ist. Genau diese Angst wollen die Verfechter des Mythos vom Tatmittel vor dem Internet schüren.

Mythos IX – Für eine Webseite benötigt man eine Genehmigung

Aufgrund gesetzlicher Verschärfungen, die unter anderem zur Impressumspflicht führten, entstand die Meinung, dass es nur mehr Vereinen oder Unternehmen zusteht, Webseiten zu betrieben. Selbstverständlich ist das Internet für jeden gedacht. Bloß ist die Formulierung im Gesetz wohl mit gewissen Hintergedanken sehr schwammig geworden: Jegliches Informationsangebot im Internet, das auch nur im entferntesten oder indirekten Sinn einem kommerziellen Zweck dient, fällt unter das E-Commerce Gesetz.

Zwar ist auch dann keine Genehmigung notwendig. Der Webseitenbetreiber, der unter das E-Commerce Gesetz fällt, muss ein Impressum angeben. Und er muss sich mit Rechtsmaterie auseinandersetzen, die selbst gestandenen Juristen schleierhaft erscheint.

In der heutigen Arbeitswelt, die von wechselnden, verschiedenen, oft parallelen, selbständigen und unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen geprägt ist, befinden sich private Nutzer nun in einer Lage der Rechtsunsicherheit. Denn was ist kommerziell im weitesten Sinn?

Obendrein hat die Impressumspflicht zu einer Explosion unerwünschter E-Mails („Spam“) geführt, da eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden muss. Nach einem deutschen Urteil sind auch manche Schutzmaßnahmen gegen Spam illegal. Der Gesetzgeber möchte, dass ein Klick auf die E-Mail-Adresse das E-Mail-Programm (Mail User Agent) öffnet. Den Versender von Spam freuts! Und so sind nach wie vor 98,5% aller versendeten E-mails Spam. Die Impressumspflicht ist ein schönes Beispiel, welche Nebeneffekte auch kleine und vielleicht sogar wohlgemeinte Regelungen auf das Ökosystem Internet haben können.

Technisch versierte Nutzer können natürlich auf Darknets, steganographisch arbeitende Systeme und andere Netzwerke, die sich dem freien Zugriff entziehen, zurückgreifen. Dadurch zerfällt allerdings der gesellschaftliche Nutzen des Internets, der unter anderem aus Pluralismus und globalem Dialog besteht. Aus Sicht der Piratenpartei wäre es eine gesellschaftspolitische Vergeudung, würde man aus Reglementierungswut - und sei sie wohlgemeint - Internetnutzer in geschlossene Gemeinschaften zwingen.

Mythos X – Man kann unterscheiden ob jemand wissentlich oder unwissentlich Seiten aufruft

Der Mythos geht davon aus, dass bloßes Betrachten einer Webseite und der Download von Inhalten unterscheidbar ist. Im Vorfeld der Verschärfung des StGB am 1. Juni 2009 wurde die Justizministerin nicht müde, diesen Mythos durch ständige Wiederholung in der öffentlichen Meinung zu verankern. Im §207 StGB “wird auch bestraft, wer im Internet wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreift.“ Minderjährig ist übrigens jede Person, die dem Anschein nach minderjährig ist, ob real oder virtuell. Selbst der eher zurückhaltende Verband der Internet Service Provider Österreichs (ISPA) übte harte Kritik an der Neuregelung.

Zwar mag es so sein, dass der Benutzer für sich selbst die Unterscheidung trifft, was ein Download ist und was nicht. Technisch besteht jedoch kein Unterschied zwischen "Download" und "Aufruf" einer Seite und es kann nicht festgestellt werden, ob eine Handlung wissentlich oder unwissentlich erfolgte.

Dank dieses Gummiparagraphen lauern nun viele Fallen für Internetnutzer im StGB: Selbst programmierte Suchmaschinen, die z.B. von Journalisten und Studenten gerne betrieben werden, um Inhalte zu ihren Themen zu finden, könnten automatisch illegales Material aufrufen. Schadprogramme, Update-Funktionalitäten, Browser-Umleitungen, Sessions im Hintergrund, eingebettete unsichtbare Inhalte, asynchrone Techniken, usw. greifen ebenfalls auf Inhalte zu, ohne dass der Nutzer Kontrolle darüber hätte. Mobiltelefone und Navigationssysteme bauen oft ohne Zutun oder Wissen des Benutzers Verbindungen zu Seiten auf, um Daten zu synchronisieren.

Die Meinung, ein Experte könne aufgrund von Session-Dauern, Datenvolumen oder ähnlichen Protokollen auf wissentlichen oder unwissentlichen Seitenaufruf schließen, ist ebenfalls Teil des Mythos und bestenfalls Kaffeesudleserei. Zum Widerlegen dieses Mythos genügen Blicke in die technischen Spezifikationen der Protokolle bzw. Betriebssysteme. Zum Beispiel wird eine Verbindung über das Internetprotokoll TCP je nach Betriebssystem über Stunden bis mehrere Tage lang aufrecht erhalten – unabhängig davon, wie lange und wie oft man eine Seite nun mit einem Browser oder sonst einem Programm aufruft. Wer sich selbst ansehen möchte, was sich auf seinem Rechner tut, kann für MS Windows z.B. die Software TCPView benutzen.

Die Piratenpartei ist hier nicht die einzige Organisation, die vehement gegen solche Gummiparagraphen auftritt. Im Unterschied zur ebenfalls schwammigen Impressumspflicht im ECG geht es hier um strafrechtliche Tatbestände. Die (absichtliche?) Nachlässigkeit, mit der hier gearbeitet wurde, kann unschuldigen Bürgern und deren Familien die Existenz kosten. In Verbindung mit Vorratsdatenspeicherung oder Bundestrojaner ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Credits und Quellen (zur Info, nicht für Printausgabe)

ISPA-Stellungnahme zu §207 StGB http://www.ispa.at/stellungnahmen/entwurf-fuer-eine-strafbestimmung-betreffend-zugriff-auf-pornographische-darstellungen-minderjaehriger-im-internet/

Piratenpartei Deutschlands – Ideen zu den Mythen Tatmittel, Kaufhaus und rechtsfreier Raum. Originalartikel leider nicht mehr verfügbar(?).

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